Tätigkeit

  

Ich biete rechtliche Beratung und Vertretung auf drei großen Gebieten an: 

  

Strafrecht

 

Ich arbeite als Strafverteidiger, und zwar – aufgrund langjähriger Erfahrung mit den zugrunde liegenden unternehmerischen Sachverhalten und der Art der üblicherweise beteiligten Personen – überwiegend im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht, oft mit internationalen Bezügen.  Ich verteidige aber auch in allgemeinen Strafsachen, einschließlich schwerer Verbrechen.  Dabei geht es auch um die Konsequenzen, die ein Strafverfahren für andere Lebensbereiche nach sich ziehen kann, zum Beispiel für Arbeits- oder Dienstverhältnisse, für öffentliche Ämter, für Genehmigungen oder Erlaubnisse, für das Aufenthalts- oder Sorgerecht, für die Altersversorgung, oder für allgemeine Fragen der Vermögensabschöpfung und der Sicherstellung von Vermögenswerten.  Bei unternehmensinternen Ermittlungen (sogenannten "internal investigations") vertrete ich häufig Arbeitnehmer, Geschäftsführer oder andere Mitglieder der unternehmerischen Leitungsebene. 

 

Wirtschaftsrecht

 

Ich berate Mandanten im wirtschaftsnahen Zivilrecht sowie im klassischen zivilen und öffentlichen Unternehmensrecht – wie etwa im Handels-, Gesellschafts- und Konzernrecht, im Recht des Unternehmenskaufs, im Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, im Recht der Geldwäsche und der AML / CTF-Compliance, im Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht – und zwar jeweils mit Bezug zum einschlägigen Steuerrecht. 

 

Strategische und konzeptionelle Prozessführung

 

Ich vertrete Mandanten in für sie bedeutsamen gerichtlichen und behördlichen Verfahren, die oft juristisches Neuland betreten und über den Einzelfall hinaus strategische Bedeutung haben, z. B. in Musterverfahren oder in Verfahren, mit denen die Rechtsentwicklung auf bestimmten Gebieten beeinflusst werden soll.  Dabei handelt es sich im wahrsten Sinne des Wortes um "schwierige Fälle", die in besonderer Weise ein innovatives, planvolles und strategisch geschicktes Vorgehen erfordern, damit schließlich der neue Präzedenzfall auch das gewünschte "gute Recht" darstellt, und nicht das sprichwörtlich "schlechte". 

  

Informationen über einige Grundsätze meiner Tätigkeit finden Sie hier.